Wie in der herkömmlichen Hotellerie können und wollen auch die Betreiber der Inklusionshotels die hohen Kosten für den Hotelbau nicht selbst tragen. Deshalb werden die Gebäude zumeist von Investoren errichtet und an die Betreiber vermietet.

Bevor es zum Mietvertrag kommt müssen sehr viele Fragen geklärt werden, deren Antworten später Bestandteil es Vertrages sind. Nur so können wir sicherstellen, dass zur Eröffnung genau das Hotel gebaut ist, das Sie haben wollen und mit dem Sie wirtschaftlich arbeiten können. Folglich ist schon die Bauphase Bestandteil des Mietvertrages. Der Mietvertrag klärt insbesondere folgende Punkte:

  • Was wird gebaut, von wem, in welcher Zeit?
  • Absicherung und Vertragsstrafen
  • Verlässliche Baukosten, Einhaltung der Fristen
  • Verteilung der Kosten und Verantwortlichkeiten
  • Höhe der Miete, Dauer, Optionen, Staffelung, Nebenkosten
  • Reparaturen, Instandhaltung, Renovierungen

Der Mietvertrag ist nach dem Konzept der wichtigste Baustein für das Wohl Ihres Inklusionshotels. Er entscheidet nicht nur über die Höhe der Miete, sondern über sehr viele Faktoren, die viele Jahre lang über Wohl und Wehe Ihres Inklusionshotels entscheiden. Ein ungünstiger Mietvertrag kann das beste Konzept zunichte machen.

Fortsetzung mit "Einrichtung und Aufbau"

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Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und bei den Verhandlungen, damit Sie mit vertraglicher Sicherheit und verlässlichen Kosten langfristig das Inklusionshotel betreiben können.